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   OLG Hamm, 19.11.2014 - 12 U 58/14   

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https://dejure.org/2014,40407
OLG Hamm, 19.11.2014 - 12 U 58/14 (https://dejure.org/2014,40407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2014 - 12 U 58/14 (https://dejure.org/2014,40407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2014 - 12 U 58/14 (https://dejure.org/2014,40407)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes wegen Baumängeln; Ersatzfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • teigelack.de

    Mangelfolgeschaden, Sachverständigenkosten, Ersatzvornahme, Architektenhonorar

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelfolgeschaden; Sachverständigenkosten; Ersatzvornahme; Architektenhonorar

  • rechtsportal.de

    Umfang des Schadensersatzes wegen Baumängeln; Ersatzfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt überwacht Mangelbeseitigung: Kein Honoraranspruch, kein ersatzfähiger Mangelfolgeschaden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sachverständigenkosten als ersatzfähiger Mangelfolgeschaden des Bestellers

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Anteilige Kosten der Bauüberwachung als Schadensersatz?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sachverständigenkosten als ersatzfähiger Mangelfolgeschaden des Bestellers

Besprechungen u.ä. (3)

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachung einer Ersatzvornahme - kein zusätzliches Honorar!

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachung einer Mängelbeseitigung durch Drittunternehmer: Kein Mehrvergütungsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein zusätzliches Honorar für die Überwachung der Mängelbeseitigung! (IBR 2015, 147)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 271
  • MDR 2015, 272
  • NZBau 2015, 103
  • BauR 2015, 722
  • BauR 2015, 854
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Arnsberg, 10.02.2014 - 4 O 457/11

    Ausgleich einer Schlussrechnung unter Aufrechnung mit den Kosten einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2014 - 12 U 58/14
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.02.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg, Aktenzeichen: 4 O 457/11, teilweise abgeändert und neu gefasst.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Arnsberg vom 10.02.2014 zum Aktenzeichen I- 4 O 457/11 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin weitere 9.271,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.03.2011 sowie weitere 453, 44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2011 zu zahlen.

  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12

    Gewährleistung beim VOB-Vertrag: Bemessung der zu ersetzenden Aufwendungen für

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2014 - 12 U 58/14
    (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2012, Az.: 10 U 134/12; zitiert nach juris.de) Hiervon sind diejenigen Fälle zu unterscheiden, bei denen nur vorbeugend die Vollständigkeit und Mangelfreiheit der Bauleistungen überwacht werden soll.
  • OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14

    Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe von Bauunterlagen

    Aufwendungen, die durch die notwendige Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung eines Mangels und der Beseitigungsmaßnahmen entstehen, sind Mangelfolgeschäden, die nach § 280 BGB unabhängig davon zu ersetzen sind, ob die Klägerin die Beklagte mit der Mängelbeseitigung in Verzug gesetzt hat (OLG Hamm NJW-RR 2015, 271 = NZBau 2015, 103; Koeble in: Kniffka/Koeble 2. Teil Rdn. 7; Pastor in: Werner/Pastor Rdn. 159).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16

    Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Bauträger: Anspruch der

    Nach ständiger Rechtsprechung sind beim VOB/B-Vertrag Kosten für ein Gutachten, welches zu Ursache und Ausmaß eingetretener und noch zu erwartender Mängel Stellung nimmt, als Mangelfolgeschaden gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B a. F. (§ 13 Abs. 7 VOB/B n. F.) ersatzfähig, wobei der Schaden von vornherein neben dem Nachbesserungsanspruch besteht, so dass der Ersatzanspruch keine Fristsetzung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B a. F. (§ 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B n. F.) voraussetzt (BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 392/00, NJW 2002, 141 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2007 - 7 U 69/07, juris Rn. 48; vom 18.12.2012 - 10 U 134/12, juris Rn. 74; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2014 - 12 U 58/14, NZBau 2015, 103 Rn. 21).

    Nicht ersatzfähig sind hingegen die Kosten eines Gutachtens, wenn der Gutachter zu dem Zweck beauftragt worden ist, den Auftraggeber ganz allgemein über die Qualität der Bauleistungen zu informieren oder die notwendigen Erkenntnisgrundlagen für das weitere Vorgehen gegen den Auftragnehmer zu verschaffen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2013 - I-22 U 4/13, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2014 - I-12 U 58/14, NZBau 2015, 103 Rn. 21; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 159).

  • OLG Stuttgart, 17.08.2021 - 10 U 423/20

    Arbeitseinstellung bei Nachtragsstreitigkeiten

    Tätigkeiten des Architekten im Zusammenhang mit der Ersatzvornahme gehören zu den Grundleistungen der Leistungsphase 8. Es handelt sich in der Regel nicht um eine besondere und deshalb gesondert zur vergütende Leistung des Architekten (OLG Hamm, Urteil vom 19. November 2014 - I-12 U 58/14 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 1 U 395/12

    Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!

    Zu den nach §§ 634 Nr. 4, 280 BGB erstattungsfähigen Kosten gehören auch diejenigen, die aufgrund einer notwendigen Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung eines Mangels und der Beseitigungsmaßnahmen entstehen (OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2014 - I-12 U 58/14 - DS 2015, 30 f. Rn. 21).
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